Wahlprüfsteine der LAGSFS/AGFS

Ziel der LAGSFS ist eine weitere Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft (SifT) mit den Schulen in öffentlicher Trägerschaft (SiöT) ohne die Gestaltungsräume der SifT einzuschränken.

Hierbei handelt es sich um die ausführlichen Wahlprüfsteine. Den Parteien wurden über ihre Portale gekürzte Prüfsteine versendet, da die Parteien dieses Jahr die Länge der Einleitung und der Fragen auf eine bestimmte Zeichenanzahl begrenzt haben.


Auch wenn eine schon weitgehende Gleichbehandlung bei der Finanzierung und Berücksichtigung bei Förderprogrammen in Sachsen gegeben ist, gibt es offene Punkte:


1. SCHLECHTERSTELLUNG BEI DER AKQUISE VON LEHRPERSONAL

  • Werbekampagnen des Freistaates für die Gewinnung neuer Lehrkräfte sind einseitig auf die SiöT Dies muss überwunden werden. Die Verantwortung des Freistaates für die personelle Sicherung der schulischen Bildung darf sich nicht auf die SiöT beschränken, sondern muss berücksichtigen, dass der Bildungsauftrag gleichberechtigt durch SiöT und SifT umgesetzt wird.

    Alle staatlichen Lehrergewinnungskampagnen sind gleichermaßen und ohne Unterschied oder Abstufung für alle Schulen, die der Erfüllung der Schulpflicht dienen, zu führen.
  • Die Verbeamtung kann als Wettbewerbsvorteil des Freistaates für die Gewinnung von Lehrkräften für seine Schulen, der durch freie Träger nicht kompensiert werden Deshalb fordern wir die Abordnung/Beurlaubung von verbeamteten Lehrern an freie Schulen allein auf Wunsch der Lehrkraft. Die beamtenrechtlichen Möglichkeiten reichen hier nicht, weil der Freistaat im Allgemeinen die verbeamtete Lehrkraft selbst benötigt.

    Jeder (auch neu) verbeamteter Lehrer muss die Möglichkeit haben, für bis zu 10 Jahre für eine Tätigkeit an einer SifT beurlaubt zu werden. Dazu ist § 19 SächsFrTrSchulG entsprechend zu ändern.
  • Die Absenkung der über die SKF ermittelten Personalkosten auf 90 % ist ein weiterer Nachteil freier Träger bei der Gewinnung neuer Lehrkräfte, die sich kaum auf Anstellungen zu 90 % Tarif einlassen, wenn sie schon auf die Verbeamtung Auch wenn neue Lehrkräfte vielleicht zu 100 % Tarif verkraftbar sind, können die langjährigen Beschäftigten nicht auf Dauer schlechter gestellt werden. Auch freie Träger sind mehr oder weniger gezwungen, nach Tarif zu vergüten. Damit ist der bei der Novellierung des SächsFrTrSchulG für den Absenkungsfaktor 0,9 angeführte Grund hinfällig.

    Der Faktor 0,9 in der Soll-Kosten-Formel in § 14 Abs. – SächsFrTrSchulG ist ersatzlos zu streichen.


2. SCHLECHTERSTELLUNG BEI DER SCHULSOZIALARBEIT

  • Das Versprechen der Politik bei Novellierung des SächsSchulG hinsichtlich der Ausstattung aller Oberschulen mit Schulsozialarbeitern wurde gebrochen, weil es auf die geplante Art und Weise nicht umsetzbar war: Es bedarf einer gesetzlichen Regelung auf für Oberschulen in freier Trägerschaft, damit deren Ausstattung nicht von den Jugendhilfeausschüssen abhängt, die in ihren Entscheidungen autonom

    Hinzu tritt, dass Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft mindestens eine Stelle erhalten, Oberschulen in freier Trägerschaft, so sie gefördert werden, nur mindestens 0,75 VZÄ, was eine weitere Benachteiligung ist.

    Für Oberschulen in freier Trägerschaft ist eine § 6 Abs. 5 Satz – SächsSchulG entsprechende gesetzliche Regelung auszubringen, die sie mit den Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft gleichstellt.



3. BERUFLICHE AUSBILDUNG AN FREIEN SCHULEN

  • Die „Schulgeldfreiheit“, d. h. die Ersatzzahlung des Schulgeldes durch den Freistaat Sachsen, wurde in einigen Ausbildungsberufen eingeführt, womit der Freistaat anerkennt, dass die staatliche Finanzierung nicht ausreichend ist. Allerdings wurden die Erstattungen des Schulgeldes nicht mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit, sondern mit Blick auf Bedarfe für bestimmte Berufsgruppen eingeführt. Dabei wurden Ausbildungsgänge scheinbar willkürlich ausgespart, wie die der Krankenpflegehilfe und der Sozialassistenz (immerhin der häufigste Vorberuf für die Erzieherausbildung). Weiter erscheint die Höhe der Erstattungen ebenso willkürlich. Da freie Träger einen nicht geringen Teil (31 %) der beruflichen Ausbildung im Freistaat übernehmen, wobei dieser Anteil in einigen Ausbildungen wie dem Sozialwesen noch einmal höher ist, und diese Ausbildungsgänge auch kaum durch ihre pädagogische oder weltanschauliche Prägung von den Auszubildenden angewählt werden, sondern weil sie dieses Berufsbildungsangebot nur bei einem freien Träger finden, ist es überfällig, alle berufsbildenden Ausbildungsgänge schulgeldfrei zu stellen.

    Wir fordern eine grundsätzliche Erstattung des Schulgeldes für alle berufsbildenden Ausbildungsgänge sowie eine transparente Ermittlung und dynamische Anpassung dieser Erstattung.
  • Das System der Ausbildungsberufe ist dynamisch. Bislang wird aber jede Aufnahme der Ausbildung in einem neuen Ausbildungsgang einer Schulgründung gleichgestellt, gleich wie erfahren der Träger insgesamt und im Berufsfeld im speziellen ist. Die Leidtragenden sind die Absolventen der ersten Jahrgänge, die sich einer Schulfremdenprüfung mit einer enormen Anzahl an zusätzlichen mündlichen Prüfungen stellen müssen. Selbstverständlich ist jeder neue Bildungsgang anzuzeigen und so dem LaSuB die Möglichkeit zu geben, ggf. ein Genehmigungsverfahren zu verlangen.

    Wir fordern die Neuregelung des § 4 Abs. 2 in Ziffer – SächsFrTrSchulG, welche eine Genehmigungsgrund nachfolgendes Anerkennungsverfahren nur dann erfordert, wenn ein Schulträger einen neuen Bildungsgang in einem bislang nicht bedienten Ausbildungsfeld aufnimmt. Für diesen Fall soll er aber, wenn er schon anerkannter Schulträger ist, mit der Genehmigung des Bildungsganges sofort das Anerkennungsverfahren eröffnen können, so dass keine Schulfremdenprüfung nötig ist, sofern die Anerkennung erteilt werden kann.


4. VERWALTUNGSVEREINFACHUNG FÜR SIFT

  • Seit Jahren soll insbesondere die Rechtsaufsicht und damit im Zusammenhang stehende Vorgänge digitalisiert Die freien Schulträger sollen über ein Portal alle ihre Meldungen (Personal, Schülerinnen und Schüler) vornehmen und darüber auch transparent verwalten können. Anträge und Verfahren auf Genehmigung und Anerkennung sollen digital möglich sein. Dies würde beiden Seiten Verwaltungsaufwand sparen. Aktuell gibt es noch nicht einmal einen Zugang des freien Schulträgers auf das Schulportal, so dass er auf die Übermittlung entsprechender Informationen durch seine Schulleitungen angewiesen ist

    Es ist ein Portal für die Verwaltung und Kommunikation für freie Schulträger einzurichten oder bestehende Portale für freie Schulträger und Schulen zu öffnen, wobei Organisationshoheit der freien Träger gewahrt bleiben muss.

Die SifT und ihre Träger sehen sich nicht nur als gleichberechigten Teil des sächsischen Bildungswesens, sondern sind auch bereit, sich an dieser Gesamtverantwortung zu beteiligen. Sie sprechen damit auch Probleme an, die nicht originär oder speziell für SifT aktuell sind:


5. ANPASSUNG DES SÄCHSISCHEN SCHULWESENS AN DIE ERFORDERNISSE DES GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS IM ZUGE DER DIGITALEN REVOLUTION (BILDUNGSLAND SACHSEN 2030)

  • Aktuell liegen mit den Empfehlungen der Expertenräte im Projekt „Bildungsland Sachsen 2030“ teilweise weitgehende Vorschläge zur Modernisierung des sächsischen Schulwesens vor, die großenteils die Zustimmung der freien Schulträger finden, auch angesichts der von ihnen selbst gemachten. Gerade im Handlungsfeld „Steuerung“ sehen wir viele Ansätze, die auch SiöT mehr Verantwortung und damit Gestaltungsraum eröffnen und damit Potential für die Anpassung der Schulen an veränderte Bedingungen unter Steigerung Qualität und eine Überarbeitung des Bildungsauftrages bieten.

    Freie Schulen und Schulträger unterstützen das Projekt „Bildungsland Sachsen 2030“ und erwarten vom Sächsischen Landtag, dass er alle Bemühungen um eine Anpassung des Bildungsauftrages, der Organisation und inneren Struktur der Schulen, die in einem mehrstufigen Verfahren unter breiter Beteiligung der kompetenten Öffentlichkeit gewonnen wurden, wohlwollend und konstruktiv aufgreift und hinsichtlich notwendiger gesetzlicher Veränderungen und finanzieller Ausstattung umsetzt.
  • Zweifellos spielen (vor allem) pädagogische Assistenzkräfte weitere pädagogische Professionen neben dem klassischen Lehrer an den Schulen eine wichtige Rolle (multiprofessionelle Teams). Freie Träger haben ihre größere Verantwortung vielfach schon für den Aufau solcher Teams genutzt, wozu sie sich teilweise vielfältiger Förderungen und Programme bedienen müssen. Für die Zukunft müssen bürokratische Hürden abgebaut und Assistenzen und Schulsozialarbeit einfacher möglich sein.

    Wir erwarten eine gesicherte Ausstattung aller Schulen mit Assistenzkräften und Schulsozialarbeit auf einer gesicherten und unbürokratischen finanziellen Basis, an der freie Schulen gleichberechtigt teilhaben. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass der freie Träger dieses Personal selbst beschäftigt und anstellt.
    • Schulsozialarbeit muss in einem nächsten Schritt auch an allen berufsbildenden Schulen verbindlich und gesichert Freie Träger müssen ein Anrecht haben, Schulsozialarbeiter selbst zu beschäftigen. Die Rolle der Schulsozialarbeit ist zwischen SMK und SMS klarzustellen.

      Die Schulsozialarbeit bedarf der weiteren Entwicklung und ggf. Neuorientierung und muss an jeder Schule gesichert werden.
    • Schulbegleiter, die bislang ausschließlich über das SGB finanziert werden, müssen in vielen Fällen auch pädagogische und lernunterstützende Aufgaben wahrnehmen können, wenn sie einmal am Kind/Jugendlichen eingesetzt Dafür müssten diese Leistungen über das SMK (Freistaat) finanziert werden. Die Anstellung beim Schulträger ist anzustreben. Sie müssen Teil des multiprofessionalen Teams sein.

      Eine Verschränkung der Leistungen nach SBG und individuelle Förderung beim Lernen durch Schulbegleiter (Einzelfallhelfer) muss durch eine Beteiligung des Landes an den Kosten ermöglicht werden.
    • Inklusionsassistenten sind im Grunde an allen Schulen Abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und dem Anteil an Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf ohne Schulbegleitung sollten künftig Stellen bzw. Mittel den Schulen resp. Schulträgern aller Schulen zugewiesen werden.

      Inklusionsassistenten sollen künftig zur Regelausstattung aller Schulen im Freistaat gehören. Die Verwaltungskosten besonderer Förderprogramme sollen besser in die Förderung direkt fließen.
  • Modernes Lernen erfordert die digitale Unterstützung a. durch den sicheren und kostenfreien Zugang zu digitalen Lernangeboten, am besten über eine adaptive Lernplattform. Der Freistaat hat sich hier mit anderen Bundesländern auf den Weg gemacht, was wir unterstützen, und sachlich auch technisch nach und nach die Möglichkeiten, dass Schulen dies nutzen können.

    Wir unterstützen diese Entwicklungen und wollen dabei gesichert sehen, dass freie Schulen gleichberechtigten Zugang zu diesen Angeboten haben, ohne in ihren Verantwortungs- und Freiräumen eingeschränkt zu werden.