Videokonferenz mit MP Kretschmer und Minister Piwarz

Das Gespräch verlief sehr konstruktiv und offen. Unser neuer Vorsitzender Martin Herold stellte am Anfang die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Kultusminister und seinem Ministerium heraus, die sich auch in der Bewältigung der Folgen der Pandemie für das sächsische Schulwesen insgesamt bewährt hat. Ergänzt durch Jörg Schulz für die beruflichen Schulen legte Martin Herold die Situation der freien Schulen dar, die auch durch Corona verstärkt auf die noch offenen Punkte in der Umsetzung der verfassungsmäßig gegebenen Gleichwertigkeit der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft verweist.

Entsprechend dem Anlass des Gesprächs stellte Martin Herold dann unsere Kernforderungen vor:

  1. Streichung des Faktors 0,9 bei den Personalkosten mit nochmaligem Verweis auf das Gutachten der sächsischen Landesregierung, welches genau das begründet empfohlen hatte
  2. jährliche Berechnung der Sachkosten unter Einbezug aller Schulträgerkosten

Wichtig war uns dabei zu betonen, dass nicht einseitig auf Kosten freier Schulen gespart werden darf, wenn die Mittel knapp sind oder werden, und wir eine solche Begründung für die Zurückweisung berechtigter Forderungen nicht akzeptieren können.

Nach einem knappen, aber anregenden Austausch zu den beiden Forderungen, der vor allem durch Kultusminister Christian Piwarz, den amtierenden Abteilungsleiter 3 Michael Rothkopf und Siegfried Kost geführt wurde, konnten wir den Ministerpräsidenten dafür gewinnen, dem Kultusministerium den Auftrag zu geben, eine Lösung für die dynamische Anpassung der Sachkosten zu finden. Zum Absenkungsfaktor 0,9, zu dem die Positionen noch weiter entfernt voneinander sind, wurden weitere Gespräche vereinbart.

Herauszuheben ist, dass der Ministerpräsident den Bildungsbereich als besonders wichtig betrachtet und auch in Zukunft Gespräche zugesagt hat, um das SMK und die freien Schulen in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Entsprechend war auch die deutliche Wertschätzung für die Schulen in freier Trägerschaft durch die beiden Regierungsvertreter im gesamten Gespräch deutlich zu spüren.

Wir danken Michael Kretschmer und Christian Piwarz für das konstruktive Gespräch.

Im Nachgang haben wir dem SMK unseren Vorschlag zur Anpassung der Sachkostenermittlung zugeleitet:


14 Abs. 5 SächsFrTrSchulG wird wie folgt neu gefasst:

(5) 1Die Sachkosten gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 werden durch das Staatsministerium für Kultus schuljährlich nachträglich jeweils durch Rechtsverordnung nach § 20 auf der Basis der vom Statistischen Landesamt nach § 16 dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus zum Ende des Schuljahres zur Verfügung gestellten Daten der kommunalen Schulträger sowie der beim Freistaat entstehenden Sachkosten festgelegt.3 Es wird auf volle Eurobeträge gerundet.