Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft (SifT) ist über Abschnitt 4 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) und die Zuschussverordnung (ZuschussVO) geregelt und bindet die Schülerausgabensätze (SAS) an Kosten und Soll-Werte der Schulen in öffentlicher Trägerschaft (SiöT). Die Ermittlung der SAS und insbesondere die Frage, wie welche Kosten der SiöT in diese einfließen, ist teilweise komplex und wirft auch bei Trägern von SifT immer wieder Fragen auf. Angesicht der jüngsten Versuche, mit dem Doppelhaushalt 2027/28 die Zuschüsse an SifT zu kürzen, stellen sich auch immer wieder Fragen, ob die SifT mit dieser Finanzierung besser oder schlechter gestellt sind als SiöT - und das vor dem Hintergrund der Sächsischen Verfassung, nach der nach Artikel 102 Abs. 4 eine SifT bei Gewährung von Lehr- und Lernmittelfreiheit Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben.
Im Rahmen der turnusmäßigen Abstimmung ist die AGFS erneut zu ihren regelmäßigen Gesprächen als Vertreter der LAGSFS und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) zusammengekommen. Ergänzend fand bereits einige Wochen zuvor ein Austausch mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) statt. In diesen Runden wurden zentrale aktuelle Fragestellungen der schulischen Praxis und der Schulentwicklung erörtert.
Dass die Gleichstellung von Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft nach wie vor eines zähen Ringens bedarf, wurde dabei erneut deutlich. Obwohl das diesbezüglich vom Freistaat beauftragte Gutachten eine klare Sprache spricht, fanden die erforderlichen Änderungen eben nicht im vollen Umfang ihren Niederschlag. Nun wird den Sprechern der Koalition ein nach Prioritäten gegliederter Forderungskatalog zur Gleichbehandlung der Schulen in freier Trägerschaft vorgelegt. Möge dieser auf verständnisvolle und vor allem sachkundige Adressaten treffen.
Die AGFS schließt sich der Stellungnahme der LAGSFS zum Artikel 5 Gesetzentwurf der Staatsregierung „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 (Haushaltsbegleitgesetz 2021/2022 – HBG 2021/2022)“ in Drs. 7/4901 an.
Die Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche hat in den letzten Jahren eine Schulsoftware entwickelt, welche sie jetzt auch anderen freien Trägern zur Verfügung stellen kann.
Die AGFS hat eine neue Website, welche durch die Agentur Orange Raven in Chemnitz umgesetzt wurde. Mit dieser gehen einige Änderungen einher. Bitte aufmerksam lesen.