Rechtsgrundlagen für Schulen in freier Trägerschaft
Sowohl im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als auch in der Verfassung des Freistaates Sachsen sind die Schulen in Freier Trägerschaft verankert, auch wenn sie im Grundgesetz (dem damaligen Sprachgebrauch entsprechend) noch Privatschulen genannt werden.
Martin Sträßer
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