Stellungnahme der LAGFSF zur WZB Studie zur Finanzierung von freien Schulen

Am 09.12.2019 veröffentlichte das Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin (WZB) ein Arbeitspapier "Voraussetzung sozialer Verantwortung – Privatschulfinanzierung in den deutschen Bundesländern". Eine unter dem Titel „Die Privatschulen in den Bundesländern sind gut finanziert“ veröffentlichte Pressemitteilung führte in verschiedenen Medien zu Meldungen, welche eher unreflektiert einzelne Aussagen der Studie mit diesem Grundtenor übernahmen.

Widerspricht also diese Erhebung unserer Einschätzung, dass es in Sachsen Nachbesserungsbedarf bei der Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft gibt? Nach der Pressemitteilung könnte man meinen: Ja. Nach dem Studium der Studie muss man feststellen, dass sie dafür keine belastbaren Daten liefert. Dies liegt zum einen in der Anlage der Studie und zum anderen in der mangelhaften Datenbasis.

Einschränkung auf allgemein bildende Schulen

Die Studie beschränkt sich auf eine Analyse der allgemein bildenden Schulen. Das weite Feld der beruflichen Schulen mit einer Vielzahl von Schularten und Bildungsgängen wird nicht untersucht. Dabei sind gerade hier aus unserer Sicht einzelne Bildungsgänge deutlich unterfinanziert. Nicht zuletzt die Neuregelung der Finanzierung in einigen Pflegeberufen ergab einen signifikant höheren Finanzierungsbedarf, als an einer vergleichbaren Schulart für einen vergleichbaren Bildungsgang an staatlichen Zuschüssen fließen. Man muss hier immer auch bedenken, dass z. B. in Sachsen die Ausbildung der sozialen Berufe maßgeblich an Schulen in freier Trägerschaft stattfindet, ist es sich nicht um eine Randproblem handelt.

Einbeziehung Schulgeld und Eigenmittel des Trägers

Die Aussagen zur guten Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft beziehen sich nicht auf die staatlichen Zuschüsse, sondern beziehen ein Schulgeld (100 €/Monat im Osten, 140 € im Westen) ebenso ein, wie eine 10 prozentige Beteiligung des Trägers. Stellt man in Rechnung (wie an anderer Stelle zur Petition ausgeführt), dass die weit überwiegende Mehrzahl der freien Träger gemeinnützig arbeitet und über keinerlei Einnahmen oder Vermögen verfügt, um diese 10 % zu decken, wird selbst dort, wo die Studie einen nahezu gleichgestellte Finanzierung freier Schulen analysiert, schon ein Defizit offenbar. Unter der besonderen Verfassungslage in Sachsen, die den Freistaat zur Erstattung nicht erhobenen Schulgeldes verpflichtet, ist diese Systematik der Studie falsch und nicht anwendbar.

Datengrundlage nicht valide

Die Datengrundlage der Studie ist nicht nur aus unserer Sicht kaum dazu geeignet, belastbare Aussagen zur Finanzierung der Schulen in öffentlicher Trägerschaft als Vergleichsbasis zu treffen. Als Grundlage dienen auf der einen Seite die statistischen Werte des statistischen Bundesamtes zu den Ausgaben der Länder pro Schülerin und Schüler. Da die Systematik in den Bundesländern sehr unterschiedlich ist, bedient man sich für diese Statistik Schätzverfahren, die auch von den Autoren der Studie kritisch gesehen werden. "Beispielsweise bleibt offen, welche konkreten Indikatoren je Schulart und Bundesland in die Berechnungen einfließen" - und das trotz Nachfragen (S. 16).

Auf Seiten der Erhebung der Daten für Schulen in freier Trägerschaft spricht die Studie selbst davon "dass hierbei berechtigte Zweifel an der Datenqualität und letztlich an den Ergebnissen" bestehen (S. 20f.)

Ermittlung des Kostendeckungsgrades mehr als problematisch

Obwohl die Studie feststellt, dass weder auf Seiten der Schulen in öffentlicher noch in privater Trägerschaft wirklich belastbare Zahlen vorliegen, versucht sie anhand der Finanzierungsregelungen in den Ländern Kostendeckungsgrade zu ermitteln.

Für Sachsen heißt das z. B., dass der Faktor 0.9 der Sollkostenformel für den Personalkostenteil als 90% Personalkostendeckung genommen wird, auf den dann noch der bedarfserhöhende Faktor aufgeschlagen wird (S. 52). Abgesehen davon, dass der Faktor 0.9 in einer Sollkostenformel nicht notwendig 90% der Realkosten abbildet, wird so getan, als wenn der bedarfserhöhende Faktor ein Plus für die freien Schulen bringt, dem nichts auf seiten der staatlichen Schulen gegenüber steht.

Damit ergeben sich dann für Sachsen unter Einbezug der Sachkosten berechnete Kostendeckungswerte zwischen 94,23 und 99,56 Prozent (S. 48). Nur fällt den Autoren offensichtlich nicht die Diskrepanz zwischen den so errechneten Zuschüssen von z. B. für Grundschulen in 2016 von 5.774,47 € (S. 48) zu den tatsächlich geflossenen 3.788,82 € auf. Das entspricht dann nämlich einer Kostendeckung von nur noch 65 %, weil für die staatlichen Grundschulen 5.800 € ermittelt wurden. Nimmt man 100 € Schulgeld, also 1.200 € dazu, dann sind es 86 % und mit 10 % Trägereigenanteil (bezogen auf die Kosten staatlicher Schulen - sonst etwas weniger) auf 96 %.

Fazit: Unsere Forderungen werden unterstützt

Nimmt man die Hochrechnungen der Studie, wonach in 2016 pro Grundschüler hätten 5.774,47 €, pro Oberschüler 7.352,94 oder pro Gymnasiasten 7.743,03 € Zuschüsse fließen müssen, statt 3.788,82 € / 5.092,07 € / 5.585,96 €, so zeigt sie die Unterfinanzierung deutlich auf. Denn nach den Berechnungen der Autoren lag 2016 die staatliche Finanzierungsquote zwischen 65 und 70 %.

Demnächst wird dem Landtag ein Gutachten in Umsetzung des § 14 Abs. 6 SächsFrTrSchulG übergeben, welches belastbare Daten und Aussagen vorlegen wird.


Diese Stellungnahme ist original auf der Kampagnenseite der LAGSFS "Freie Schulen - Gleiche Schulen" erschienen: https://www.freie-schulen-glei…anzierung-freier-schulen/

Kommentare 1

  • Hallo Siegfried,


    ich finde die Stellungnahme gut geschrieben - kurz und aussagekräftig. Danke für das Durcharbeiten der Studie ;)


    LG Kerstin