Die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft (SifT) ist über Abschnitt 4 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) und die Zuschussverordnung (ZuschussVO) geregelt und bindet die Schülerausgabensätze (SAS) an Kosten und Soll-Werte der Schulen in öffentlicher Trägerschaft (SiöT). Die Ermittlung der SAS und insbesondere die Frage, wie welche Kosten der SiöT in diese einfließen, ist teilweise komplex und wirft auch bei Trägern von SifT immer wieder Fragen auf. Angesicht der jüngsten Versuche, mit dem Doppelhaushalt 2027/28 die Zuschüsse an SifT zu kürzen, stellen sich auch immer wieder Fragen, ob die SifT mit dieser Finanzierung besser oder schlechter gestellt sind als SiöT - und das vor dem Hintergrund der Sächsischen Verfassung, nach der nach Artikel 102 Abs. 4 eine SifT bei Gewährung von Lehr- und Lernmittelfreiheit Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben.