Protokoll der Jahrestagung der AGFS am 02.09.2017 10.30 Uhr im Evangelischen Schulzentrum Bad Düben

1. Begrüßung/Vorstellung der gastgebenden Schule
Begrüßung durch den Gastgeber, Herrn Helbing. Er gibt einen kurzen Abriss der Geschichte der gastgebenden Schule. Sie wurde 1999, gegründet, 2006 Schulgebäude mit Fördermitteln und Eigenmitteln grundsaniert. Nach anfänglicher Skepsis ist die Schule gut angenommen. Im letzten Jahr OS und Gymnasium gegründet, umfangreiche Bauarbeiten + Fördermittel stehen bevor. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Kommune.



2. Bericht über die Arbeit der AG, Rechtslage nach der Novelle des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, Symposium 25 Jahre Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen, Datenerhebung durch das Statistische Landesamt, Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände von Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen, Generationswechsel in der AGFS (Dr. K. Schneider)

Dr. Schneider gibt einen kurzen Überblick über die Aktivitäten der AGFS im letzten Jahr, über die im Detail schon laufend informiert worden war.

In Vorbereitung des von der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände von Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen (LAGSFS) organisierten Symposiums anlässlich 25 Jahre Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen am 10.03.2017 in Leipzig erstellte Prof. diFabio einen Beitrag „Die verfassungsrechtliche Stellung der Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen nach Art. 102 der Sächsischen Landesverfassung“. Das Kolloquium war hochrangig besetzt hinsichtlich Referenten und Teilnehmern, die Beiträge sind als Sondernummer von Recht & Bildung 2/2017 erschienen, das Heft wurde an alle Mitglieder der AGFS verteilt, weitere Exemplare bei der Jahrestagung zur

Verfügung gestellt.


Die Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtberücksichtigung des Verzichts auf Schulgeld bei der Zuschussberechnung wurde fristgemäß eingereicht, sie wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen und der Weg über die Verwaltungsgerichte gewiesen, s. auch Punkt 3.


Über die LAG wurden zu diversen Gesetzen und Verordnungen abgestimmte Stellungnahmen abgegeben: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen – SchulG-E (Stand: 11.01.2016), SächsFrTrSchulVO – Genehmigung und Anerkennung; ZuschussVO. Nach Intervention wurden die der ZuschussVO und den Zuschusssätzen zugrundeliegenden Daten der LAG zur Verfügung gestellt.

Dr. Schneider sprach für die LAG zur Anhörung zur Schulgesetznovelle im Landtag am 03.03.2017.

Die LAG führte ein Ministergespräch mit der Kultusministerin, dem Staatssekretär und dem AL Kühner am 06.03.2017, Teilnehmer seitens der LAG waren OR Lenssen, Dr. Schneider und Dr. Kost), Themen waren

  1. Maßnahmepaket "Zukunftsfähige Schule in Sachsen vom 25.10.2016 und die Auswirkungen auf die Freien Träger – grundsätzlich sollen die freien Träger stets berücksichtigt werden
  2. Probleme im Anerkennungsverfahren/Schulfremdeprüfung
    a. Berücksichtigung der "Dynamik" im berufsbildenden Bereich
    b. Berücksichtigung der Besonderheiten nicht anerkannter freier Schulen (insbesondere Schulfremdenprüfung)
  3. Bemühungen um eine nachvollziehbare Darstellung der Bestimmung der Bruttopersonalkosten
  4. Schullogin (Teilhabeanspruch)
  5. „Bildungsoffensive digitale Wissensgesellschaft" und diesbezüglicher KMK-Beschluss
    a. Teilhabe freier Träger an Bundesprogrammen/Bundesmitteln
    b. Umsetzung auf Landesebene
  6. Umstrukturierung der Schulaufsicht/Auswirkungen auf Regionen und freie Träger
  7. Sonstiges

Das Gespräch sollte der Auftakt regelmäßiger Gespräche auf etwas niedrigerer Ebene sein. Das folgende Gespräch fand auf Abteilungsleiterebene am 01.06.2017 statt, inhaltlich war es weniger gehaltvoll.


Im Anschluss an das Ministergespräch fand ein Gespräch mit Herrn Rothkopf und Weiß im SMK statt zur Mitwirkungspflicht bei der Datenerfassung über das Statistische Landesamt. Angesichts ohnehin schon erhobener Daten über das StaLa sowie nicht vorliegender Daten wurde der Fragebogen stark reduziert und die Erfassung in der vorliegenden Form als auszuwertender Probelauf bezeichnet. Die veränderten Fragebögen wurden inzwischen den Schulen zugestellt.


Um die Relevanz der erfassten Daten und die daraus zu ziehenden Schlüsse prüfen zu können bittet Dr. Schneider alle Schulträger, ihm die beim StaLa gemeldeten Daten zur Verfügung zu stellen.

Ende 2016 fand eine Auftaktveranstaltung zum Schullogin statt. Dabei geht es sowohl um die IT-Infrastruktur der Schulen, die Internetanbindung, Lizenzierung von Software als auch Nutzungsrechte von elektronisch zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien. Im Laufe dieses Jahres soll dafür ein Konzept erarbeitet werden, bei dem die freien Schulträger mit berücksichtigt werden. In einem ersten Schritt wurden Informationen zur aktuellen IT-Infrastruktur der Schulen abgefragt (die allerdings von den freien Schulen nur in sehr geringem Umfang beantwortet wurden). Über den Fortgang wird informiert.

Angesichts der Verlagerung wichtiger Aktivitäten auf die LAG wurde die der Mitgliedschaft der katholischen Schulen, um Doppelvertretung zu vermeiden, in der AGFS storniert. Dies wurde sehr bedauert, kommunikativ wird der Kontakt bestehen bleiben.

Durch das Zusammentreffen verschiedener unglücklicher Umstände wurde der gesamte Internetauftritt der AGFS gelöscht. Unter intensiver Hilfe von Herrn v.Bahder wurde der Auftritt, verbunden mit einem Update, schrittweise wiederhergestellt. Angesichts der aktuellen Nutzung soll der Umfang des Auftritts im aktuellen Umfang fortgeführt werden.

Weitere Informationen:

OR W. Lenssen ist im mit dem letzten Schuljahr in Ruhestand gegangen, seine Funktion als Vorsitzender der LAG übernimmt bis zur Neuwahl im Herbst sein Nachfolger, OR Chr. Bernhard.

Schulpraktika sind auch an genehmigten Schulen möglich. Es wird ein kleiner Zuschuss dafür gezahlt. Details für die Handhabung sind wohl noch nicht geregelt. – Es wird geklärt, wie es zu beantragen ist. (Dies gilt nicht für die Begleitung von Referendaren.)

Es wird ein Bundesprogramm Schulsanierung im Umfang von 3,4 Mrd. Euro aufgelegt, freie Schulen sollen mir berücksichtigt werden, die LAG bemüht sich, dass dies gewährleistet wird.

Förderrichtlinie Schulsozialarbeit soll auch Verbesserungen für freie Schule bringen.

Referendaren wurde eine „Buschprämie“ angeboten, wenn sie nach der Ausbildung weiter in Sachsen arbeiten, sonst müssen sie diese zurückzahlen. Die weitere Arbeit an einer freien Schule ist dabei auch möglich.

Bei den Integrationsschülerzuschüssen wird gem. Schulgesetznovelle ab nächstem Schuljahr in der Soll-Kosten-Formel der Faktor 0.9 auf 1.0 und damit der Zuschuss insgesamt auf den der Förderschülersätze erhöht.

Die aktuellen Formulare der SBA zur Meldung/Beantragung von Schwerstmehrmachbehinderten Schülern liegen als Anlage dem Protokoll bei.

In der staatlichen Lehrerbedarfsprognose bis 2029/30 sind freie Träger pauschal mit berücksichtigt.


3. Rechtsfragen (RA M. Sträßer)

Die Ausführungen von Herrn Sträßer liegen als Anlage dem Protokoll bei.


4. Aussprache und Beschluss der nächsten Aufgaben, Gestaltung der weiteren Arbeit

In ausführlicher Aussprache wurde beraten, in Folge der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde Musterverfahren zu führen zur Berücksichtigung des Nichterhebung von Schulgeld bei der Bezuschussung.

  • Ein Verfahren soll am VG DD geführt werden.
  • Am 13.12.2017 ist in öffentlicher Sitzung eine Verhandlung vor dem VG Leipzig (11.00 Uhr) – In Abhängigkeit von dem Eindruck von der Grundhaltung des Gerichts soll von den Sprechern entschieden werden, ob am VG Leipzig noch ein weiteres Verfahren eröffnet werden soll.
  • Erforderlichenfalls soll. dann noch vor OVG und vor SächsVGH gegangen werden.
  • Kosten je Antrag vor VG ca. 5.000 € Gerichtskosten plus 5.000 € Anwalt
  • Voraussetzung, dass Schulen bei positivem Ausgang Nachforderungen stellen können ist das Stellen eines Antrages auf Erstattung nicht erhobener Schulgelder, möglichst vor Beginn Schuljahr; es ist offen, ob auch noch nach Antragsfrist für Zuschüsse (Nov.) möglich ist – möglicherweise gelten Verjährungsfristen – möglicherweise ist der Termin Antrag Ausschlussfrist Grundlage sollten 130 € Schulgeld sein – Antrag kann nur in der Höhe gestellt werden, in der Schulgeld unter 130 € nicht erhoben wird/wurde
  • Alternative zur Nichterhebung Schulgeld ist nachrangiges Darlehen von den Eltern, welches bei verlorener Klage nicht zurückgezahlt wird – dies ist jedoch schwierig umsetzbar.

Beschluss (einstimmig): AGFS übernimmt Kosten für das Verfahren vor VG DD und – im Falle der Entscheidung der Sprecher auch vor dem VG Lpz. im Gesamtrahmen von 18.000 €.


Beschluss (mit 2 Enthaltungen): Der Gang vor das OVG wird kostenseitig durch die AGFS übernommen, ggf. durch eine entsprechende Umlage.

Von den 362751 Schülern an allgemeinbildenden Schulen besuchten 36013 Schulen in freier Trägerschaft, also knapp 10 %; von den 101022 Schülern an berufsbildenden Schulen besuchten 28729 Schulen in freier Trägerschaft, also reichlich 28 %. Die AGFS vertrat mit 22010 Schülern 34 % der Schüler an Schulen in freier Trägerschaft. Damit ist die AGFS der größte Spitzenverband freier Schulen in Sachsen.

Der umfassende Austausch zwischen den Schulträgern, die solidarische Finanzierung von übergreifenden Aufgaben sowie die kostenfreie Rechtsberatung für Mitglieder in untergerichtlichen Fragenstellungen werden als wichtige Anliegen und Leistungen der AGFS gesehen.


5. Internetauftritt der AGFS und Absicherung der Geschäftsstelle

Es wird die Einrichtung von GoogleGroups zur internen doppelseitigen Kommunikation angeregt



  • fest:
  • Gesamt
  • regionale
  • allg/bb/Förderschulen
  • thematisch
  • auf Website aktuelle Gruppen anzeigen mit Möglichkeit der Beantragung einer eigenen Teilnahme
  • neue Gruppen können bei Bedarf/auf Wunsch eingerichtet werden

Infos zur AGFS u. a. mit den aktuellen GoogleGroups