Stellungnahme: Annullierung der Komplexprüfung 2 (Heilerziehungspflege) im Freistaat Sachsen
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Rico Stodolka -
18. März 2026 um 15:38 -
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Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlung für Fachschulen in freier Trägerschaft
Im Nachgang der am 10. März 2026 durchgeführten Komplexprüfung 2 (KPII) in der Fachrichtung Heilerziehungspflege hat das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) die landesweite Annullierung der Prüfung angeordnet. Der Sprecherkreis der AGFS hat den Sachverhalt in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) sowie unter Einbeziehung anwaltlicher Expertise intensiv juristisch geprüft.
Für die Schulen in freier Trägerschaft stellt sich die Informationslage und rechtliche Situation aktuell wie folgt dar:
1. Der Sachverhalt
Nach nunmehr vorliegenden, konkreten Informationen des SMK kam es im Vorfeld des Prüfungstages zu einem gravierenden Verfahrensfehler an einer Fachschule in Sachsen. Bereits am 6. März 2026 wurden die originalen, vom Land gestellten Prüfungsunterlagen versehentlich als Übungsmaterial in eine Abschlussklasse ausgegeben. Bevor der Irrtum bemerkt und das Material wieder eingesammelt wurde, konnten die Aufgabenstellungen von anwesenden Schülerinnen und Schülern abfotografiert werden.
Die zuständige Schulleitung und unmittelbar darauf das LaSuB sowie das SMK wurden über diesen Vorgang erst am 10. März 2026 informiert.
2. Rechtliche Einordnung und Zuständigkeiten
In der Bewertung des Falls ist zwischen der formellen Zuständigkeit und der materiellen Rechtslage zu differenzieren:
- Formelle Zuständigkeit: Wie vom SMK auf unsere Eingabe mittlerweile korrigiert, obliegt die formale Entscheidung über die Wertung oder Annullierung einer Prüfung an einer staatlich anerkannten Ersatzschule ausschließlich dem dortigen Prüfungsausschuss. Weder das LaSuB noch das SMK sind in diesem Fall die formal handelnden Prüfungsbehörden, weshalb das Schreiben des LaSuB für freie Schulen den Charakter eines dringenden Hinweises, nicht aber einer unmittelbaren Dienstanweisung hat.
- Materielle Rechtsgrundlage: Ungeachtet der fehlenden expliziten Regelung in der Fachschulordnung existiert im allgemeinen Verwaltungsrecht eine Rechtsgrundlage zur Annullierung von Prüfungen von Amts wegen (bestätigt u.a. durch aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urt. v. 05.12.2024 - 2 C 7.24). Voraussetzung hierfür ist der begründete Verdacht, dass Prüfungsaufgaben einem erheblichen Teil der Prüflinge vorab bekannt waren, wodurch die Prüfung an einem objektiven Verfahrensmangel leidet.
3. Position des SMK und Anscheinsbeweis
Aufgrund der erheblichen Zeitspanne von fünf Tagen inkk. Wochenende zwischen dem Bekanntwerden der Aufgaben und dem Prüfungstag, der nachgewiesenen digitalen Vervielfältigung (Fotos) sowie der zu erwartenden Vernetzung der Schülerschaft über Schulstandorte hinweg, geht das SMK vom Vorliegen eines starken Anscheinsbeweises für eine landesweite Verbreitung aus.
Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass dieser objektive Verfahrensmangel zwingend zur Annullierung führen muss. Das SMK behält sich ausdrücklich vor, schulaufsichtliche und rechtliche Schritte gegen anerkannte Ersatzschulen einzuleiten, sollten diese die Prüfungsergebnisse vom 10. März werten und die Prüfung nicht annullieren.
4. Empfehlung der AGFS
Der Sprecherkreis der AGFS empfiehlt den Prüfungsausschüssen der freien Fachschulen sich dem Hinweis des LaSuB bzw. SMK anzuschließen und die Komplexprüfung 2 vom 10. März 2026 zu annullieren.
Wenngleich die endgültige Entscheidungshoheit und Verantwortung unbestritten beim jeweiligen Prüfungsausschuss der Schule vor Ort liegt, ist das Festhalten an der Prüfungsergebnissen mit unkalkulierbaren juristischen und wirtschaftlichen Risiken für die Schulträger verbunden. Der starke Anscheinsbeweis des Leaks rechtfertigt die Annullierung rechtlich.
Auch der Sprecherkreis der AGFS kommt nach vorliegenden Daten zu dem Ergebniss, dass von einem starken Anscheinbeweis auszugehen ist, der die Annullierung rechtfertigt.
Der landesweite Nachholtermin ist für den 26. März 2026 angesetzt. DIe Prüfungen werden voraussichtlich am 23.03. an die Schulen versendet.